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Ausgleich unter Kommunen

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Der Freistaat Sachsen will das finanzielle Ausgleichssystem unter den Kommunen solidarischer gestalten. So ist im "Sechsten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetz" erstmals vorgesehen, dass besonders finanzkräftige Kommunen rund 50 Prozent der Steuereinnahmen, die über ihren Eigenbedarf hinausgehen, künftig an ärmere abgeben sollen. Dabei gelten solche Gemeinden als reicher, deren Steuereinnahmen über dem eigentlichen Bedarf liegen.
Eine solche Umlage war bislang in Sachsen nicht erforderlich gewesen, da sich die Gemeinden in ihrer Steuerkraft nur wenig unterschieden. Dies änderte sich in den vergangenen Jahren. Während die Differenz zwischen steuerstärkster und -schwächster Kommune 2002 noch rund 1.000 Euro pro Einwohner betrug, macht sie 2008 4.580 Euro pro Einwohner aus. Die Steuereinnahmen bzw. -überschüsse des Jahres 2008 zugrunde gelegt, würde die Finanzausgleichsumlage von 28 Gemeinden erhoben. Der Sprecher des sächsischen Finanzministeriums weist jedoch darauf hin, dass die Liste der betroffenen Kommunen im nächsten Jahr schon anders aussehen könnte. Über die Erhebung einer Finanzausgleichsumlage zwischen Gemeinden soll Mitte Dezember 2008 im sächsischen Landtag abgestimmt werden.
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