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Nichtraucher-Gesetz - Änderung

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Das Rauchen soll in Sachsen künftig in kleinen Einraumkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche sowie in Raucherräumen von Spielbanken, -hallen und Diskotheken erlaubt sein. Eine entsprechende Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes hat das Kabinett gestern beschlossen. Das teilte Gesundheitsministerin Christine Clauß (CDU) mit.
Die kleinen Kneipen und die separaten Raucherräume müssten aber deutlich als Raucherzone gekennzeichnet und dürften nur von Gästen über 18 Jahren genutzt werden. Der Kabinettsbeschluss geht nun ins parlamentarische Verfahren. Es wird damit gerechnet, dass die Änderungen Anfang 2009 auch vom Landtag beschlossen werden.
„Ich hätte mir ein striktes Rauchverbot gewünscht“, sagte Clauß. Dies sei aber nicht mehrheitsfähig. Mit den Änderungen reagiere der Freistaat auf Urteile des Bundes- und des sächsischen Verfassungsgerichtshofs und Entscheidungen anderer Verfassungsgerichte
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