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Mittwoch, den 10. August 2011 um 16:44 Uhr

Ladenöffnungsgesetz auf dem Prüfstand

Die Ladenöffnung am Sonntag bleibt ein politischer Dauerbrenner. Die Landtagsfraktionen von Linken und SPD haben gegen das entsprechende Gesetz Klage eingereicht. Die Leipziger Verfassungsrichter sollen klarstellen, ob die Öffnung von Videotheken und Waschanlagen sonntags in Sachsen rechtens ist und aus welchem Anlass Kommunen verkaufsoffene Sonntage für den Einzelhandel gestatten können, teilten beide Fraktionen am Dienstag in Dresden mit. Die CDU/FDP-Koalition reagierte auf den Angriff gegen ihr Gesetz gelassen. Die geschützte Sonntagsruhe sei keine politische Verhandlungsmasse, begründete die Opposition ihr Vorgehen. Mit der Klage wolle man vor allem für Rechtssicherheit sorgen. Die Gewerkschaft Verdi und Kirchen sind gleichfalls dafür, dass die Läden am Sonntag zu bleiben. Das Ladenschlussgesetz war zuletzt im Herbst 2010 geändert worden und gilt seit Anfang 2011. Nach Ansicht von Linkspolitiker Klaus Tischendorf rechtfertigen weder das wirtschaftliche Interesse des Handels noch das Kaufinteresse der Bürger allein eine Sonntagsöffnung. „Die exzessive Ausweitung der Ladenöffnungszeiten hat nicht den Umsatz gesteigert, sondern geringfügige Beschäftigungsverhältnisse auf Kosten von gesicherten Arbeitsbedingungen hervorgebracht“, argumentierte SPD-Politiker Stefan Brangs. Es sei falsch, die Sonntagsarbeit der Verkäuferinnen mit der von Krankenschwestern oder Polizisten zu vergleichen. Brangs sprach von gesellschaftlich notwendigen Arbeiten, die rund um die Uhr gebraucht würden. Der Einkauf gehöre aber nicht dazu: „Brauchen wir zum Funktionieren der Gesellschaft eine Sonntagsöffnung?“, fragte er. Die Chemnitzer Verdi-Bezirkschefin Annelie Schneider erinnerte daran, dass der Einzelhandel schon heute werktags bis 22.00 Uhr öffnen kann. Die Mitarbeiter würden in einem solchen Fall nicht vor Mitternacht nach Hause kommen, weil die Geschäfte für den kommenden Tag vorbereitet werden müssten. Die Sonntagsöffnung führe auch nicht zu einer Umsatzerhöhung. Wer sonntags einkaufe gehe, mache es am Montag oder Dienstag nicht. Der Leipziger Rechtsanwalt Friedrich Kühn, der die sogenannte Normenkontrollklage im Auftrag der Fraktionen mit vorbereitete, sieht unter anderem Klärungsbedarf bei der im jetzigen Gesetz enthaltenen Formulierung, wonach die Sonntagsruhe „aus besonderem Anlass“ von den Kommunen aufgehoben werden kann. Dies scheint ein Knackpunkt bei diesem Konfliktstoff zu sein. Tischendorf monierte, dass mit einer derart schwammigen Formulierung den Kommunen der „Schwarze Peter“ zugeschoben werde. In der vergangenen Adventszeit hätte es jeder gemacht, wie er wollte, ergänzte Brangs und erinnerte an Klagen und Gerichtsentscheide. Jurist Kühn ging am Dienstag davon aus, dass die Verfassungsrichter erst in der ersten Jahreshälfte 2012 entscheiden. Deshalb sind weitere Rechtsstreitigkeiten im bevorstehenden Advent nicht ausgeschlossen. Die Gewerkschaft behielt sich am Dienstag die Möglichkeit zu Klagen vor. 2010 war später bei einem vom Oberverwaltungsgericht angeregten Schlichtungsgespräch ein Kompromiss gefunden worden, so dass in einigen Städten an einem Adventssonntag eingekauft werden konnte. Die CDU/FDP-Koalition verteidigte ihr Gesetz. Es sei ein ausgewogener Kompromiss zwischen dem notwendigen Sonntagsschutz und den berechtigten Interessen des Handels, erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Frank Heidan. „Der Klage sehe ich gelassen entgegen.“ Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Torsten Herbst, äußerte sich ähnlich. „Wir haben Händlern und Kunden mehr Freiheit gegeben, wir haben sie von bürokratischer Bevormundung entlastet. Dieses Ergebnis wird die Opposition nicht mehr vor Gericht zurückdrehen können.“
Veröffentlicht in Aus dem Freistaat
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